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Anlagen aus 2000 bis 2011

PV-Anlage nach
20 Jahren.

Nach 20 Jahren endet die feste EEG-Vergütung. Ihre Anlage darf weiterlaufen: Der Netzbetreiber nimmt den Strom bis Ende 2032 ab und zahlt den Marktwert für Solarstrom, 2025 rund 4,5 Cent je Kilowattstunde, abzüglich einer kleinen Pauschale. Wer den Strom selbst nutzt, spart dagegen den vollen Strompreis.

Anlagen aus 2006 sind am 31. Dezember 2026 dran. ENProjekt plant und baut seit 2006 Photovoltaik in Berlin und Brandenburg und rechnet mit Ihnen durch, welcher Weg zu Ihrer Anlage passt.

Modernisierte Photovoltaikanlage auf einem Hallendach in Güterfelde, eines unserer Repowering-Projekte

Ü20-Check

Was bringt Ihre Anlage nach der Förderung?

Tragen Sie die Werte Ihrer Anlage ein. Speist die Anlage bisher alles ein, steht der Jahresertrag auf der Einspeiseabrechnung Ihres Netzbetreibers.

Vergütung nach Förderende anpassen

Voreingestellt sind 4,28 ct/kWh: Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh abzüglich der Vermarktungskosten für 2026 von 0,228 ct/kWh. Für die Jahre nach Ihrem Förderende stehen Marktwert und Abzug erst jeweils nach Jahresende fest und schwanken von Jahr zu Jahr. Gesetzlich gedeckelt ist die Vergütung bei 10 ct/kWh.

Ende der festen Vergütung: 31.12.2026

Ab dem 1. Januar 2027 gilt für Ihre Anlage keine feste EEG-Vergütung mehr. Gerechnet mit 4.000 kWh Jahresertrag (grobe Schätzung, bitte Ihren tatsächlichen Wert eintragen).

Weiter voll einspeisen

Nichts umbauen. Der Netzbetreiber zahlt statt der festen Vergütung nur noch den Marktwert.

171 € / Jahr

Selbst verbrauchen

Solarstrom zuerst im Haus nutzen, den Rest einspeisen. Braucht in der Regel einen Umbau am Zählerschrank.

689 € / Jahr

42 % Ihres Verbrauchs aus eigenem Solarstrom

Selbst verbrauchen mit Speicher

Wie davor, dazu ein Speicher für den Abend.

1.033 € / Jahr

71 % Ihres Verbrauchs aus eigenem Solarstrom

Vorteil pro Jahr aus eingespartem Strombezug und Vergütung für den Rest, ohne Umbaukosten. Der Speicher bringt in diesem Beispiel rund 343 € im Jahr zusätzlich. Stellen Sie das den Kosten aus einem konkreten Angebot gegenüber. Der tatsächliche Eigenverbrauch fällt oft niedriger aus als im Modell. Die Rechnung ersetzt keine Prüfung von Zählerschrank, Wechselrichter und Modulen.

01 · Ihre Möglichkeiten

Vier Wege
nach Jahr 20.

Welcher davon sich rechnet, hängt vor allem daran, wie viel Strom Sie im Haus selbst brauchen.

01

Weiter einspeisen

Sie müssen nichts tun. Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab und zahlt den Jahresmarktwert für Solarstrom abzüglich einer kleinen Vermarktungspauschale. Das geht für ausgeförderte Anlagen bis 100 kW bis Ende 2032.

02

Selbst verbrauchen

Viele alte Anlagen speisen jede Kilowattstunde ins Netz. Nach einem Umbau am Zählerschrank nutzen Sie den Solarstrom zuerst im Haus und sparen dafür Ihren vollen Strompreis. Nur der Rest geht ins Netz.

03

Speicher dazu

Ein Speicher verschiebt Solarstrom in den Abend. Ob er sich lohnt, hängt an Anlagengröße und Verbrauch. Wichtig: Über SolarPLUS wird ein Speicher an einer bestehenden Anlage nicht gefördert.

04

Modernisieren

Neue Module liefern auf derselben Fläche deutlich mehr. Welche Vergütung dann für welchen Teil gilt, hängt davon ab, was ersetzt und was ergänzt wird. Das rechnen wir für Ihr Dach im Einzelfall durch.

Für ganz neue Anlagen ist die feste EEG-Vergütung derzeit nur für eine Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 geregelt. Eine Nachfolgeregelung wird im Bundestag beraten. Was ab 2027 gilt, ergänzen wir hier, sobald es feststeht.

02 · Vor der Entscheidung

Was wir uns
ansehen.

Eine Anlage aus den 2000ern ist oft in gutem Zustand. Vier Punkte entscheiden, welcher Weg sinnvoll ist.

  1. Zählerschrank

    Für Eigenverbrauch muss der Zähler Strom in beide Richtungen messen. Ältere Zählerschränke brauchen dafür oft einen Umbau.

  2. Wechselrichter

    Er hält meist zehn bis fünfzehn Jahre. Bei einer Anlage aus 2006 ist er oft schon getauscht oder bald fällig.

  3. Module und Kabel

    Sichtprüfung, Messung und ein Blick in Ihre Ertragsdaten zeigen, ob die Module noch das liefern, was sie sollen.

  4. Dach

    Steht in den nächsten Jahren eine Dachsanierung an, planen wir die Anlage besser gleich mit. In Berlin kann dann die Solarpflicht greifen.

Weiterlesen: Wechselrichter defekt · PV-Speicher nachrüsten · Wann sich Repowering lohnt

03 · Häufig gefragt

Fragen zum
Förderende.

Stand 27. September 2026. Rechtsgrundlage ist das EEG in der jeweils geltenden Fassung. Keine Rechtsberatung.

Wann endet die EEG-Vergütung für meine Anlage?+
Für Anlagen mit Inbetriebnahme 2000 bis 2016 läuft die feste Vergütung 20 volle Kalenderjahre nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Eine Anlage aus 2006 bekommt sie also bis zum 31. Dezember 2026, eine aus 2007 bis Ende 2027. Bei Anlagen ab 2017 kann das Enddatum abweichen. Das Datum der Inbetriebnahme steht auf Ihren Abrechnungen und im Marktstammdatenregister.
Muss ich mich beim Netzbetreiber melden, wenn die Förderung endet?+
Nein. Nach Auskunft der Clearingstelle EEG|KWKG greift die sogenannte Anschlussvergütung automatisch. Sie müssen nichts anzeigen. Bauen Sie auf Eigenverbrauch um oder verändern die Anlage, können je nach Umbau Meldungen an Netzbetreiber und Marktstammdatenregister nötig sein. Diese übernehmen wir.
Wie viel bekomme ich nach dem Ende der Förderung?+
Den Jahresmarktwert für Solarstrom, höchstens 10 ct/kWh, abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 ct/kWh, die Pauschale beträgt 2026 0,228 ct/kWh. Mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich die Pauschale. Der Wert für 2026 steht erst nach Jahresende fest.
Wie lange darf ich so weiter einspeisen?+
Für ausgeförderte Anlagen bis 100 kW sieht das EEG die Anschlussvergütung derzeit bis zum 31. Dezember 2032 vor.
Wird ein Speicher für meine alte Anlage gefördert?+
In Berlin nicht über SolarPLUS. Die Richtlinie 2026 fördert Speicher nur zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage oder bei einem Antrag innerhalb von drei Monaten nach deren Inbetriebnahme.
Bekomme ich nach einem Modultausch wieder eine EEG-Vergütung?+
Das hängt davon ab, was ersetzt und was ergänzt wird. Für ersetzende Module sieht das EEG vor, dass sie als zum Zeitpunkt der alten Anlage in Betrieb genommen gelten. Für zusätzliche Leistung auf dem Dach gelten eigene Regeln. Wie das für Ihr Vorhaben ausgeht, prüfen wir im Einzelfall, bevor Sie etwas beauftragen.

Anlage prüfen
lassen.

Schicken Sie uns Baujahr, Größe und die letzte Einspeiseabrechnung. Karsten sieht sich Ihre Anlage an und sagt Ihnen ehrlich, welcher Weg sich lohnt.