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Zurück zum SolarlexikonFörderung28. April 20262 Min. Lesezeit

0 % MwSt. auf PV: wer profitiert?

Für viele PV-Anlagen gilt seit 2023 der Umsatzsteuer-Nullsatz. Die 30-kWp-Marke ist eine Vereinfachungsregel und keine allgemeine Obergrenze.

KPKarsten PaulGeschäftsführung · 311 Wörter
Einfamilienhaus mit vollständig belegtem PV-Dach aus der Luft

Die Nullsteuer auf Photovoltaik senkt den Preis einer Anlage spürbar. Sie greift aber nur unter klaren Bedingungen, und wer beim Kauf nicht aufpasst, zahlt unter Umständen trotzdem 19 % Mehrwertsteuer.

1 · Was die Regelung sagt

§ 12 Abs. 3 UStG begünstigt die Lieferung an den Betreiber sowie die Installation einer PV-Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen und bestimmten gemeinwohlorientiert genutzten Gebäuden. Dazu gehören auch wesentliche Komponenten und geeignete Speicher.

Effektiv heißt das: Sie zahlen den Nettopreis. Die Mehrwertsteuer entfällt komplett, ohne Antrag und ohne Umweg über einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt.

2 · Wann sie greift

  • Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister werden die gebäudebezogenen Voraussetzungen als erfüllt angesehen
  • Über 30 kWp kann der Nullsatz ebenfalls gelten, wenn die Gebäudevoraussetzungen nachgewiesen werden
  • Wallboxen fallen laut Bundesfinanzministerium nicht unter die Regelung. Für sie gelten 19 %, auch wenn sie gemeinsam mit der Anlage installiert werden
  • Auch bei einer Erweiterung ist 30 kWp keine pauschale Ausschlussgrenze; bei Überschreitung entfällt die Vereinfachung

3 · Die häufigste Falle

Gewerbehalle heißt nicht automatisch 19 %. Auch dort kann die Vereinfachungsregel bis 30 kWp greifen. Entscheidend sind die Lieferung an den Betreiber und die gesetzlichen Voraussetzungen. Lassen Sie den Steuersatz je Angebotsposition prüfen. Die Umsatzsteuer beim Kauf ist außerdem von der Einkommensteuer auf den Anlagenbetrieb zu unterscheiden. Quelle: Bundesfinanzministerium.

4 · Rechenbeispiel

Ein Beispiel ohne konkrete Preise: Anlage bis 30 kWp mit Speicher auf einem Wohngebäude, alles auf einer Rechnung.

  • Vor 2023 kamen auf den Nettopreis 19 % Mehrwertsteuer
  • Seit 2023 zahlen Sie für Module, Wechselrichter, Speicher, Montagematerial und Arbeitsleistung den Nettopreis
  • Eine Wallbox auf derselben Rechnung wird weiterhin mit 19 % ausgewiesen
  • Die Ersparnis entspricht der vollen Mehrwertsteuer auf alle Positionen, die unter die Regelung fallen

5 · Fazit

Die 0 %-MwSt.-Regelung ist eine der wirkungsvollsten PV-Förderungen, die es derzeit in Deutschland gibt. Sie wirkt automatisch, ohne Antrag, sofort beim Kauf. Wer sich darauf verlässt, sollte sie aber im Angebot ausdrücklich aufgeführt sehen. Im Zweifel: nachfragen.

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