SolarPLUS 2026 in Berlin: Förderung für PV mit Speicher
Neue Richtlinie, zwei Programmteile, feste Pauschalen für Eigenheime. Der wichtigste Haken betrifft Speicher für bestehende Anlagen.

Berlin fördert Photovoltaik mit Speicher über das Landesprogramm SolarPLUS der IBB Business Team GmbH. Seit Januar 2026 gilt eine neue Richtlinie mit zwei Teilen: SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser mit festen Pauschalen, SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude mit prozentualen Zuschüssen. Wir fassen die Richtlinie in der Fassung vom 13. März 2026 zusammen.
1 · Was 2026 gilt
Der Senat hat SolarPLUS im Januar 2026 neu aufgelegt und für das Jahr 13 Millionen Euro bereitgestellt. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Mittel. Wie viel davon noch übrig ist, veröffentlicht die IBB nicht.
Die Förderung für Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke, ist beendet. Neue Anträge dafür sind nicht mehr möglich.
2 · SolarPLUS S für Eigenheime
SolarPLUS S richtet sich an Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern, auch an Eigentümergemeinschaften. Gefördert wird mit festen Pauschalen:
- Photovoltaik mit Speicher: 250 € je kWp-Stufe, von 500 € bei 2 bis 2,99 kWp bis 4.750 € ab 19 kWp
- Zählerschrank: 750 €, wenn die Kosten mindestens 1.160 € brutto betragen
- Denkmalgerechte Photovoltaik: 300 € je kWp-Stufe, von 600 € bis 5.700 €
Beispiel: Eine Anlage mit 9,4 kWp und Speicher liegt in der Stufe 9 bis 9,99 kWp. Nach der Tabelle der Richtlinie sind das 2.250 €. Kommt ein neuer Zählerschrank dazu, kommen 750 € hinzu.
Bei SolarPLUS S dürfen Sie mit dem Vorhaben auch vor dem Antrag beginnen, allerdings nicht vor Inkrafttreten der Richtlinie im Januar 2026, und das Vorhaben darf beim Antrag noch nicht abgeschlossen sein. Ein früher Beginn geschieht auf eigenes Risiko: Wird der Antrag abgelehnt oder ist das Geld aufgebraucht, gibt es keinen Anspruch.
3 · SolarPLUS L für Mehrfamilienhaus und Gewerbe
SolarPLUS L ist für Mehrfamilienhäuser, Unternehmen und Nichtwohngebäude gedacht. Privatleute mit Ein- oder Zweifamilienhaus oder einer Eigentumswohnung sind hier nicht antragsberechtigt, öffentliche Gebäude ebenfalls nicht. Gefördert werden unter anderem Speicher, denkmalgerechte Anlagen, Fassaden- und Gründach-Photovoltaik, Messplätze und Messkonzepte für Mieterstrom.
Der Zuschuss ist ein Anteil der Kosten: 50 % für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Eigentümergemeinschaften, 40 % für mittlere und 30 % für große Unternehmen, bei Speicher, Denkmal, Fassade und Gründach jeweils höchstens 30.000 €.
Bei SolarPLUS L ist die Reihenfolge streng: Erst wenn die IBB den Eingang des Antrags bestätigt hat, dürfen Sie einen Vertrag unterschreiben, bestellen oder anzahlen. Wer vorher beauftragt, bekommt keine Förderung.
4 · Speicher für eine bestehende Anlage
Hier liegt der häufigste Irrtum. Nach der Richtlinie wird ein Speicher nur gefördert, wenn er zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage gebaut wird oder der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eingeht. Wer an eine ältere Anlage einen Speicher anbauen will, bekommt dafür über SolarPLUS kein Geld.
5 · Bedingungen, die oft übersehen werden
- Nur ein Speichersystem je Photovoltaikanlage, keine Blei-Säure-Batterien, keine gebrauchten oder selbst gebauten Systeme
- Der Hersteller muss für den Speicher eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren geben
- Die Anlage muss von einem eingetragenen Elektroinstallateur angemeldet werden
- Das Vorhaben muss innerhalb eines Jahres ab Antrag begonnen und abgeschlossen sein, eine Verlängerung ist möglich
- Die geförderte Anlage muss mindestens drei Jahre betrieben werden
- Keine Doppelförderung mit KfW-Mitteln für dieselben Kosten
6 · So läuft der Antrag
- Angebot einholen, damit Größe von Anlage und Speicher feststehen
- Antrag elektronisch bei der IBB Business Team GmbH stellen
- Bei SolarPLUS L: Eingangsbestätigung abwarten, erst dann beauftragen
- Anlage bauen und in Betrieb nehmen lassen
- Nachweise einreichen, danach zahlt die IBB aus
Beim Antrag unterstützen wir Sie mit den technischen Angaben zur Anlage. Die aktuelle Richtlinie und das Antragsportal finden Sie auf der Seite der IBB Business Team zu SolarPLUS.
7 · Fazit
Für ein Eigenheim mit neuer Anlage und Speicher bringt SolarPLUS S je nach Größe zwischen 500 € und 4.750 €, dazu gegebenenfalls 750 € für den Zählerschrank. Für Speicher an älteren Anlagen gibt es nichts. Die Richtlinie läuft bis Ende 2026, was danach kommt, ist offen.
Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS S und L der IBB Business Team GmbH, Fassung vom 13. März 2026, sowie Pressemitteilung des Senats vom 9. Januar 2026. Stand dieses Artikels: 27. September 2026.
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