Solargesetz Berlin beim Dachumbau
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin eine Solarpflicht. Sie greift bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden, wenn das Dach wesentlich umgebaut wird, jeweils ab 50 Quadratmetern Nutzungsfläche.
Im Bestand müssen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche belegt werden. Für Wohnhäuser mit bis zu zwei Wohnungen genügt im Bestand eine Anlage mit 2 Kilowatt. Wer in Zehlendorf das Dach neu decken lässt, sollte die Photovoltaik deshalb gleich mitplanen.
Quelle: Land Berlin, Solargesetz Berlin
